In der Sitzung des Agrarausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwoch wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Tiergesundheitsrechts verabschiedet. Dieser Schritt markiert eine bedeutende Initiative der Bundesregierung, um Verstöße gegen tiergesundheitliche Vorschriften strenger zu ahnden und mit höheren Geldstrafen zu belegen.

Der Gesetzentwurf, der von allen Fraktionen bis auf die AfD unterstützt wurde, sieht vor, dass Verstöße gegen die EU-Vorschriften beim Transport von Tieren innerhalb der Europäischen Union und beim Eintritt in die EU künftig mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Dies umfasst auch Verstöße gegen die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von Tieren sowie Zuchtmaterial.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes ist die Einführung von Sanktionen für Unternehmer, die Transportmittel nicht ausreichend reinigen, desinfizieren und trocknen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern, die eine erhebliche Bedrohung für die Tierhaltung darstellen können.

Zusätzlich stimmte der Ausschuss mehrheitlich für eine Änderung des Weingesetzes, die eine Reduzierung der Anbaufläche für Neuanpflanzungen ermöglichen soll, um einem drohenden Überangebot von Weinerzeugnissen entgegenzuwirken.

Diese Reformen sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Tiergesundheit in Deutschland zu verbessern und sicherzustellen, dass hohe Standards in der Tierhaltung eingehalten werden. Die Branche ist aufgefordert, diese neuen Regelungen zu befolgen und somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Landwirtschaft zu leisten.

Quelle: Tagesspiegel Background