Strengere Vorgaben für das EU-Bio-Logo auf Importprodukten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Lebensmittel aus Drittländern das EU-Bio-Logo nur tragen dürfen, wenn sie alle EU-Vorgaben einhalten. Dies gilt auch, wenn die Produktionsstandards des Drittlands als gleichwertig anerkannt sind. Der Fall wurde durch das deutsche Unternehmen Herbaria angestoßen, das eine Ungleichbehandlung seines Produkts im Vergleich zu einem US-Erzeugnis geltend machte.