Maul- und Klauenseuche

Die Maul- und Klauenseuche sorgt für Angst unter den Landwirten in Österreich. Was natürlich recht verständlich ist. Ein MKS-Ausbruch hierzulande hätte nämlich schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Doch wie sieht es mit den Sicherheitsmaßnahmen aus? Wie lässt sich das Vieh am besten schützen?

Zum Schutz vor Maul- und Klauenseuche: Kontrollierter Tierverkehr

Aufgrund der vermehrten Vorfälle der Maul- und Klauenseuche ist die Einfuhr von empfänglichen Tieren aus Ungarn und der Slowakei nach Österreich verboten. Auch die Einfuhr von Frischfleisch und Milch von empfänglichen Tierarten und Schlachtnebenerzeugnissen nach Österreich ist nicht erlaubt. Es werden nur Tiere aus unauffälligen Beständen verbracht, die klinisch gesund sind und sich nicht innerhalb der Inkubationszeit für eine ansteckende Krankheit befinden.

Besonders in der biologischen Landwirtschaft steht das Wohl der Tiere besonders im Fokus, denn nur gesunde Tiere sind die entscheidenden Grundlage für eine nachhaltige  Bewirtschaftung. Umso wichtiger ist es, sie vor gefährlichen Infektionen wie der MKS zu schützen.

MKS-Schutzgebot: Kein Zutritt für Betriebsfremde

Da die Maul- und Klauenseuche hoch infektiös ist und auf Oberflächen haftend über mehrere Monate infektiös bleiben kann, sollten betriebsfremde Personen die Betriebe nur in Ausnahmefällen betreten dürfen. Zu den betriebsfremden Personen zählen aber auch Menschen, die regelmäßig am Betrieb sind wie zum Beispiel Tierärzte, Klauenpfleger, Kontrolleure und Fremdarbeitskräfte. Auch befreundete und verwandte Tierhalter sollten in Tagen wie diesen dem Stall fernbleiben, genauso wie Urlaubsgäste oder Handwerker.

Vor allem BIO-Betriebe sind oft offener, was eine erhöhte Vorsicht erfordert. Die Tiere dort haben, aufgrund der offeneren Stallkonzepte (Weidegang, Laufstall usw.) mehr Kontakt zur Außenwelt. Auch die biologische Direktvermarktung und das Urlaub am Bauernhof-Konzept erhöhen die Gefahr. Deshalb ist dort eine erhöhte Biosicherheit gefragt.

Wichtig zu wissen:  Wenn der Betrieb in einer Sperr- oder Überwachungszone liegt, dürfen die Tiere weiterhin auf die Weide. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass es keinen Kontakt mit anderen gehaltenen Tieren, die empfänglich für die Maul- und Klauenseuche sind Darüber hinaus gilt es, die Weidetiere bestmöglich vor dem Kontakt mit wildlebenden Tieren zu schützen. Können diese Vorsichtsmaßnahmen nicht gewährleistet werden, wird empfohlen, die Tiere im Stall zu belassen.

Für die Bio-Betriebe gilt: in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone ist die Weidepflicht bis auf Widerruf ausgesetzt. Falls die Tiere im Stall verbleiben, ist dies entsprechend zu dokumentieren.

Zur MKS-Vorbeuge: Betriebseigene Kleidung und Stiefel verwenden

Wenn der Zutritt jedoch unbedingt erforderlich ist, so müssen unbedingt betriebseigene Arbeitskleidung und Stiefel zur Verfügung gestellt werden.

Regelmäßige Reinigung und Desinfektion

Die Stiefel sind dabei regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Die Arbeitskleidung ist regelmäßig zu waschen. Als Desinfektionsmittel gegen die MKS habe sich Säuren bewährt. Zugelassene Produkte enthalten zumeist Ameisen- oder Peressigsäure, die den Erreger zuverlässig abtötet. Zur Desinfektion eignen sich Wannen besser als Matten, da letztere schnell austrocknen und eine geringere Wirkung aufweisen.

Wichtig: Vor dem Reinigen der Stiefel sind diese unbedingt vorher optisch zu säubern. Nur so kann das Desinfektionsbad seine volle Wirkung entfalten. Auch die Desinfektionslösung ist regelmäßig zu erneuern.

Zum Schutz vor Maul- und Klauenseuche: Keine Einfuhr von Heu, Stroh und Dünger

Auch von der Einfuhr von Feldfutter und Einstreu aus den Ländern mit Seuchengeschehen wird dringendst abgeraten, da dies bei Kontamination mit dem MKS-Virus ein Risiko für den Betrieb darstellt. Wie schon erwähnt, ist der Virus hoch infektiös und kann auf Oberflächen haftend über mehrere Monate infektiös bleiben. Dies ist auch auf Stroh und im Wirtschaftsdünger der Fall. Gülle und Mist von MKS-anfälligen Tieren dürfen nicht aus der Slowakei und Ungarn nach Österreich gebracht werden. Das Virus bleibt in feuchter Umgebung monatelang ansteckend.

Für Bio-Betriebe ist diesbezüglich besondere Vorsicht geboten: Nicht nur wegen der Seuchengefahr an sich, sondern auch aufgrund der strengen Vorgaben zu Herkunft und Qualität von Futtermitteln und Einstreu.

MKS-Schutzgebot: Von der Jagd wird abgeraten

Die Maul- und Klauenseuche ist auch für Wildtiere extrem ansteckend. Daher ist es aktuelle nicht erlaubt, lebende Wildtiere, frisches Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Jagdtrophäen und Wind aus Ungarn und der Slowakei nach Österreich zu bringen. Da zwar noch keine MKS-Fälle in Österreich bekannt sind ist aber auch die Jagd in Österreich zu hinterfragen. Wenn nicht unbedingt nötig, sollte das Jagend unterlassen werden.

Zum Schutz vor Maul- und Klauenseuche: Bewusstseinsbildung gefragt

Eine erfolgreiche Bekämpfung bzw. Vermeidung der MKS hat auch mit dem Bewusstsein aller Menschen zu tun. Daher ist es wichtig für alle, die am Betrieb arbeiten, zu verstehen, wie wichtig das korrekte Verhalten sein kann und dass jeder Einzelne dazu beitragen kann, den Betrieb vor einer Infektion zu schützen.

Die biologische Tierhaltung steht für gesunde Tiere, achtsamen Umgang und eine regionale Kreislaufwirtschaft. Der Schutz vor MKS ist daher nicht nur Pflicht, sondern Ausdruck der besonderen Verantwortung, die Bio-Landwirtinnen übernehmen, um für eine nachhaltige Zukunft Sorge zu tragen.


Titelbild @ Jim via unsplash (Zugriff 10.04.2025)